Wartung - Prüfung
Die Wartung
und sicherheitstechnische Prüfung einer automatischen Türanlage
sollte mindestens einmal jährlich durch den Hersteller
/ Errichter einer Türanlage ausgeführt werden.
Bei stark beanspruchten Türanlagen wie z. B. bei den Ein-
und Ausgangstüren in Supermärkten oder den Kellnertüren
in Gaststätten, empfiehlt sich eine 2-malige jährliche
Wartung und Prüfung der
Türanlage. Damit kann vorzeitigen Ausfällen und Havarien
durch erhöhten Verschleiß und daraus hervorgehenden
eventuelle Unfällen vorgebeugt werden.
Die jeweilige Prüffrist richtet sich nach den sicherheitstechnischen
Vorschriften der Hersteller, den berufsgenossenschaftlichen
Vorgaben sowie der jeweiligen Landesbauordnung.
Die Verantwortlichkeit für die Wartung und sicherheitstechnische
Prüfung obliegt dem Betreiber bzw. dem Eigentümer
der Türanlage. Weitere
Informationen erhalten Sie über den Fachverband
Türautomation.
Wir bieten
Ihnen die Ausführung der Wartungs- und Prüfungsarbeiten
in einem gesonderten Wartungsvertrag mit garantiert jährlicher
fristgerechter Ausführung oder als Einmalprüfung
zum Pauschalpreis nach Einzelbeauftragung an.
|