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Wartung - Prüfung

Die Wartung und sicherheitstechnische Prüfung einer automatischen Türanlage sollte mindestens einmal jährlich durch den Hersteller / Errichter einer Türanlage ausgeführt werden.
Bei stark beanspruchten Türanlagen wie z. B. bei den Ein- und Ausgangstüren in Supermärkten oder den Kellnertüren in Gaststätten, empfiehlt sich eine 2-malige jährliche Wartung und Prüfung der Türanlage. Damit kann vorzeitigen Ausfällen und Havarien durch erhöhten Verschleiß und daraus hervorgehenden eventuelle Unfällen vorgebeugt werden.
Die jeweilige Prüffrist richtet sich nach den sicherheitstechnischen Vorschriften der Hersteller, den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben sowie der jeweiligen Landesbauordnung.
Die Verantwortlichkeit für die Wartung und sicherheitstechnische Prüfung obliegt dem Betreiber bzw. dem Eigentümer der Türanlage.

Weitere Informationen erhalten Sie über den Fachverband Türautomation.

Wir bieten Ihnen die Ausführung der Wartungs- und Prüfungsarbeiten in einem gesonderten Wartungsvertrag mit garantiert jährlicher fristgerechter Ausführung oder als Einmalprüfung zum Pauschalpreis nach Einzelbeauftragung an.


Türautomation REICHERT GmbH
Dr.-Rudolf-Friedrichs-Str. 17
01454 Radeberg
Tel: (03528) 44 20 67
Fax: (03528) 41 75 03
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